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Fernseh-Krimis: Die drei häufigsten Rechtsirrtümer

 

Der Krimi ist eines der beliebtesten Fernsehformate in Deutschland. Was viele Zuschauer nicht wissen: Die meisten Drehbücher enthalten Rechtsirrtümer.

Rechtsirrtum Nr. 1

„Dann lasse ich Sie auf’s Präsidium vorladen!“

In fast jedem Krimi kommt irgendwann die Stelle, an der der Kommissar einem wenig aussagefreudigen Zeugen mit einer „Vorladung“ auf das Polizeipräsidium droht. Müsste ein Zeuge im wahren Leben der Ladung nachkommen?

Zwar kann die Polizei einen Zeugen laden, eine Erscheinungspflicht hat er aber nicht. Erscheinen muss der Zeuge nur, wenn es sich um eine Ladung der Staatsanwaltschaft (oder des Gerichts) handelt. Die Staatsanwaltschaft ist die „Herrin des Ermittlungsverfahrens“, wie es Juristen etwas martialisch ausdrücken. Sie leitet – zumindest formell – die Ermittlungen, nicht die Polizei. Polizeibeamte sind sogenannte Ermittlungspersonen, deren sich die Staatsanwaltschaft bedient.

Dies hat einen einfachen Grund: Die Staatsanwaltschaften haben keinen eigenen behördlichen Unterbau. Personell wären sie schlichtweg nicht dazu in der Lage, die Ermittlungen vollständig selbst zu führen. In der Praxis erledigt daher die Polizei den größten Teil der Ermittlungsarbeit.

Rechtsirrtum Nr. 2

„Wir haben keinen Durchsuchungsbefehl!“

Das Ermittlerteam steht vor der verschlossenen Wohnungstür des Tatverdächtigen. Trotz mehrmaligen Klingelns macht niemand auf. Einer der beiden Kommissare fasst sich ein Herz – unter zaghaftem Protest des Kollegen – und verschafft sich ohne „Durchsuchungsbefehl“ Zutritt zur Wohnung. Ist das Vorgehen des forschen Kommissars rechtswidrig?

Es kommt darauf an. Richtig ist, dass Polizei und Staatsanwaltschaft grundsätzlich ohne richterliche Anordnung eine Wohnung nicht durchsuchen dürfen. Dies gilt jedoch ausnahmsweise nicht, wenn Gefahr in Verzug ist.

Rechtsirrtum Nr. 3

„Geben Sie auf, Ihr Freund hat bereits gestanden!“

Ein weiterer Klassiker, der aus deutschen Fernsehkrimis nicht wegzudenken ist: Die beiden Beschuldigten werden in zwei verschiedenen Räumen verhört. Da beide beharrlich schweigen, versucht der Kommissar den Beschuldigten mit Trick 17 zu einem Geständnis zu bewegen. Er gaukelt ihm vor, sein Komplize hätte längst gestanden. Es mache daher keinen Sinn, weiterhin zu schweigen. Der getäuschte Beschuldigte gesteht. Doch wie ist es rechtlich?

Nach der Strafprozessordnung (StPO) ist Täuschung eine verbotene Vernehmungsmethode. Sie ist nicht mit den Grundsätzen des Rechtsstaats vereinbar. Durch Täuschung gewonnene Aussagen sind rechtswidrig und dürfen im weiteren Strafverfahren nicht verwertet werden.

Quelle: pagewizz.com

Geschrieben am 5. Oktober 2011 von Ass. jur. A. Pfeiffer

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Staat zahlt jährlich fast 1/2 Millionen Euro für Kirchengehälter

Die Bundesregierung spart und streicht, doch kirchliche Gehälter verschont sie. Die Bezüge werden seit 200 Jahren vom Staat getragen, und niemand scheint daran etwas ändern zu wollen – obwohl 2009 fast eine halbe Milliarde Euro gezahlt wurde.

Deutschland schnallt den Gürtel enger: Im Rahmen des Mega-Sparpakets der Bundesregierung sollen Arbeitslosen Zuschüsse gekürzt, Hartz-IV-Empfängern das Elterngeld gestrichen und der Bundeswehr 40.000 Personen genommen werden. Nur ein Kostenfaktor bleibt von den Sparmaßnahmen verschont: Die Gehälter kirchlicher Würdenträger. Hier könnten jährlich mehrere Millionen Euro eingespart werden, denn die Gehälter von Bischöfen, Priestern und Vikaren werden von Steuergeldern bezahlt. Völlig unabhängig von der Kirchensteuer.

Im Gespräch mit SPIEGEL TV erklärte Kirchenexperte Carsten Frerk die Lage am Beispiel von Bayern: Die sieben Bistümer des Freistaats haben jährliche Kircheneinnahmen von rund 1,2 Milliarden Euro, trotzdem zahlt das Land die Gehälter von beispielsweise fünf Bischöfen und zwei Erzbischöfen, zwölf Weihbischöfen, 60 Kanonikern sowie 33 Erziehern an bischöflichen Priester- und Knabenseminaren.

In Bayern flossen dafür allein im vergangenen Jahr 65 Millionen Euro vom Freistaat an die katholische Kirche, hinzu kamen 21 Millionen für die evangelischen Kollegen. Auch Baden-Württemberg zeigte sich gegenüber den Geistlichen großzügig: Je 49 Millionen zahlte das Land 2009 an die katholische und die evangelische Kirche. Im protestantischen Norden fallen die Zahlungen etwas geringer aus, sind aber trotzdem beeindruckend: Die evangelische Kirche erhielt vom Land Niedersachsen 30 Millionen Euro, die Katholiken 7,6 Millionen Euro. Insgesamt zahlte Deutschland im Jahr 2009 mehr als 442 Millionen Euro für kirchliche Personalkosten.

Vereinbarung aus dem Jahr 1803

Die Empfänger der Gehälter finden das nicht unangebracht, sondern selbstverständlich: Georg Ratzinger, katholischer Priester und Bruder des Papstes, sagte SPIEGEL TV, dass es “natürlich” angemessen sei, dass kirchliche Würdenträger vom Staat bezahlt werden. Schließlich habe der Staat ja auch die Kirche “geplündert” und ihr “viel gestohlen”. Außerdem würden die Bischöfe dem allgemeinen Wohl dienen. Dass die Zahlungen überhaupt in Frage gestellt werden, findet Ratzinger unverständlich.

Auch Gerhard Ludwig Müller, Bischof des Bistums Regensburg, kann an den hohen Zahlungen nichts Ungerechtes finden. Er und seine Kollegen bekämen ihr Gehalt aus dem Vermögen, das der Staat der Kirche vor 200 Jahren abgenommen habe. Das seien vertragliche Verpflichtungen, und die sollten auch weiterhin gelten. Mit der Begründung der Zahlungen liegt Müller richtig, die Regelung geht tatsächlich auf vereinbarte Ersatzzahlungen zwischen Staat und Kirche zurück – dieser Beschluss stammt aus dem Jahr 1803.

Am 25. Februar 1803 enteignete die Reichsdeputation in Regensburg die alte Reichskirche mit ihrem enormen Besitz: Es ging um vier Erzbistümer, 18 Bistümer, 80 reichsunmittelbare Abteien und mehr als 200 Klöster. Mit diesen Immobilien wurden die weltlichen Fürsten für jene Gebiete entschädigt, die sie an Napoleon hatten abtreten müssen. Bayern erhielt das Siebenfache, Preußen das Fünffache des Verlorenen. Im Gegenzug bekommen seither die Kirchen für ihre Vermögensverluste jährliche Zahlungen aus der Staatskasse.

Dass die Vereinbarung auch 200 Jahre später noch gilt, daran habe damals niemand gedacht, erklärt Professor Horst Herrmann, Experte für Kirchenrecht. Trotzdem stelle seit jeher niemand das Abkommen in Frage: “Das Kaiserreich hat gezahlt, die Weimarer Republik hat gezahlt, Hitler hat gezahlt und die Bundesrepublik zahlt immer noch”, so Herrmann.

Das Grundgesetz sieht vor, dass die Zahlungen vom Staat an die Kirche irgendwann ein Ende haben – ein genauer Zeitpunkt wurde aber nicht festgelegt.

Quelle: Spiegel.de, 08.06.2010

Geschrieben am 25. September 2011 von Ass. jur. A. Pfeiffer

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Tatort Mietwohnung

Unjuristische Betrachtungen einer Vorsitzenden Richterin am Landgericht

Das Sommerloch kennt in diesem Jahr auch thematisch keine Gnade: Es weitet sich – anders als sein Namensgeber (= eine prähistorische Jahreszeit) – bis weit nach Mitteleuropa aus und macht vor dem Fernsehen keinen gnädigen Halt. Es füllt derzeit mitleidslos das TV-Programm und hält seit Monaten das Thema “Mieter und Vermieter” krakengleich im Griff der Doku-Hype um völlig abgedrehte Mieter und dümmliche Vermieter ist ungebrochen. Von “Schönheit vor Miete” bis “Schwärmende Untermieter im Garten” ist bei Vox unter dem Motto “Mieterzoff” alles dabei, was das Leben im dunkelsten Wohnungsalltag so bietet. “Anwälte kommentieren die Rechtslage und das letzte Wort hat der Richter …” (wie im richtigen Leben?), heißt es im Programmhinweis des Senders … RTL dagegen ist “Mietprellern aufder Spur” – eine “Real-Life-Doku”, und Vera Int-Veen nimmt den Kampf gegen die Mietnomaden auf. Klar, wer den Atem dieser aggressivfreundlichen “Moderatorin mit viel Herz” im Nacken spürt, kapituliert auch als hartgesottener Wohnungsverwüster bedingungslos und vollständig. Wem die bei RTL im Wohnzimmer verwesenden Hunde und bei der Renovierung schluchzend mithelfenden Mietnomaden (ganz wie im richtigen Leben … ?) nicht genügen, für den gibt es auf RTL II echtes Hardcoreprogramm: “Das Messie-Team”, in dem Therapeutin und Entrümpeler in unvorstellbaren Müllbergen hocken – die vermutlich für jede Folge der Doku-Soap variantenreich neusortiert werden – und diese scheinbar entsorgen, während sich der bemitleidenswerte Mieter kurzfristig öffentlich schämt. Sollte jeder Vermieter  (im richtigen Leben!) an schlechten Tagen einmal gesehen haben, um sich selbst und seine (echten) Mieter wieder glücklich zu schätzen. Mieter,die von Tine Wittler (RTL), bei spiegel online beschönigend als ” Deko-Terroristin ” tituliert, heimgesucht werden, haben dagegen richtig Pech: Die Massivholz Erbstücke von Großonkel Ludwig im Müll – schwedisches Möbelhaus im nun dunkellila gestrichenen Zimmer -  Zwangsjubel und Pralinen für die Moderatorin – Tusch, Vorhang, aus.
Am Ende eines solchen Sommerloch Fernsehzapp-Marathons sehnt sich der Vermieter anstelle eines realen Mehrfamilienhauses nach einem gesichtslosen, ganz sicher hunde- und rattenfreien Immobilienfonds zum Zwecke der Geldanlage, und der Mieter träumt von einem Wohnzelt mit aufblasbaren Möbeln, bei denen man einfach den Stöpsel zieht, wenn Frau Wittler mit ihrem Handwerkerteam naht, und das Weite sucht. Der Anwalt ist erleichtert, dass ihm im wahren Büroalltag Rechtsrat darüber erspart bleibt, ob die Untermieterin zum Babysitting bei den Hauptmietern verpflichtet ist oder ob man der störenden Pizzeria im Haus etwa nicht mit Toilettenpapier die Abluft verstopfen darf. Nur der Richter ist traurig und hat das dumpfe Gefühl, im richtigen Leben gingen solche unterhaltsamen Fälle, bei denen er noch dazu das letzte Wort haben dürfte, grandios und ohne ersichtlichen Grund an ihm vorbei … Das Sommerloch kennt eben kein Erbarmen …

von Regine Paschke
Quelle: Das Grundeigentum, Heft 16/2011, Seite 1033

Geschrieben am 7. September 2011 von Ass. jur. A. Pfeiffer

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