<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title>Rechtsauskunft</title>
	<atom:link href="http://www.kostenlose-rechtsauskunft.de/feed" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>http://www.kostenlose-rechtsauskunft.de</link>
	<description>Einfach • kostenlos • vom Juristen</description>
	<lastBuildDate>Wed, 11 Apr 2012 13:10:47 +0000</lastBuildDate>
	<language>en</language>
	<sy:updatePeriod>hourly</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>1</sy:updateFrequency>
	<generator>http://wordpress.org/?v=3.1.4</generator>
		<item>
		<title>Wer ist für die Glasscheiben in der Wohnung zuständig?</title>
		<link>http://www.kostenlose-rechtsauskunft.de/1010/mieten_vermieten/wer-ist-fur-die-glasscheiben-in-der-wohnung-zustandig</link>
		<comments>http://www.kostenlose-rechtsauskunft.de/1010/mieten_vermieten/wer-ist-fur-die-glasscheiben-in-der-wohnung-zustandig#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 11 Apr 2012 13:10:47 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Ass. jur. A. Pfeiffer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Mieten & Vermieten]]></category>
		<category><![CDATA[Fensterscheibe]]></category>
		<category><![CDATA[Schadenersatz]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.kostenlose-rechtsauskunft.de/?p=1010</guid>
		<description><![CDATA[Frage: In meiner Mietwohnung ist im Winter, vermutlich aufgrund der hohen Kälte, eine Glasscheibe im Wintergarten gerissen. Die Reparatur soll ca. EUR 1.200,00 kosten. Mein Vermieter meint, ich hätte als Mieter diesen Schaden zu bezahlen. Antwort: Der Vermieter der Wohnung ist zur Instandhaltung der Wohnung verpflichtet. Nur die Instandhaltungsarbeiten an Teilen der Wohnung, die der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Frage:</strong><br />
In meiner Mietwohnung ist im Winter, vermutlich aufgrund der hohen Kälte, eine Glasscheibe im Wintergarten gerissen. Die Reparatur soll ca. EUR 1.200,00 kosten. Mein Vermieter meint, ich hätte als Mieter diesen Schaden zu bezahlen.</p>
<p><strong>Antwort:</strong><br />
Der Vermieter der Wohnung ist zur Instandhaltung der Wohnung verpflichtet. Nur die Instandhaltungsarbeiten an Teilen der Wohnung, die der besonderen Abnutzung durch den Mietgebrauch unterliegen (z.B. Wände, Decken, Fenster und Türen von innen), kann der Vermieter als Schönheitsreparaturen auf den Mieter übertragen. Glasscheiben gehören nicht dazu.<br />
Daher ist der Vermieter verpflichtet, auf seine eigenen Kosten die Glasscheibe zu ersetzen. Nur dann, wenn der Mieter den Schaden vorsätzlich oder fahrlässig verursacht hat, kann dem Vermieter ein Schadensersatzanspruch gegen den Mieter zustehen. Wenn eine Glasscheibe aufgrund der Kälteeinwirkung reißt, liegt kein Verschulden des Mieters vor. Für eine andere Schadensursache und das Verschulden des Mieters am Schaden ist der Vermieter beweispflichtig.</p>
<iframe src="http://www.facebook.com/plugins/like.php?href=http%3A%2F%2Fwww.kostenlose-rechtsauskunft.de%2F1010%2Fmieten_vermieten%2Fwer-ist-fur-die-glasscheiben-in-der-wohnung-zustandig&amp;layout=standard&amp;show_faces=false&amp;width=500&amp;action=like&amp;font=segoe+ui&amp;colorscheme=light&amp;height=30" scrolling="no" frameborder="0" style="border:none; overflow:hidden; width:500px; height:30px;"></iframe>]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.kostenlose-rechtsauskunft.de/1010/mieten_vermieten/wer-ist-fur-die-glasscheiben-in-der-wohnung-zustandig/feed</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Was erhält der Rechtsanwalt im Verfahren um die Prozesskostenhilfe?</title>
		<link>http://www.kostenlose-rechtsauskunft.de/1007/geld_finanzen/was-erhalt-der-rechtsanwalt-im-verfahren-um-die-prozesskostenhilfe</link>
		<comments>http://www.kostenlose-rechtsauskunft.de/1007/geld_finanzen/was-erhalt-der-rechtsanwalt-im-verfahren-um-die-prozesskostenhilfe#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 30 Mar 2012 10:01:01 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Ass. jur. A. Pfeiffer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Geld & Finanzen]]></category>
		<category><![CDATA[Anwalt]]></category>
		<category><![CDATA[Gebühr]]></category>
		<category><![CDATA[Kosten]]></category>
		<category><![CDATA[pkh]]></category>
		<category><![CDATA[Prozesskostenhilfe]]></category>
		<category><![CDATA[Ratenzahlung]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.kostenlose-rechtsauskunft.de/?p=1007</guid>
		<description><![CDATA[Frage: Kann ein Rechtsanwalt nur für die Weiterleitung des Antrags auf Prozeßkostenhilfe eine Gebühr verlangen, obwohl er den Klienten vorher darüber nicht aufgeklärt hat, dass diese bloße Weiterleitung an das Gericht auch etwas kostet? Wie hoch darf die in einem Zivilprozeß mit einem Streitwert von 10.000 € sein, wenn der Klient der Beklagte ist? Muß [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Frage:</strong><br />
Kann ein Rechtsanwalt nur für die Weiterleitung des Antrags auf Prozeßkostenhilfe eine Gebühr verlangen, obwohl er den Klienten vorher darüber nicht aufgeklärt hat, dass diese bloße Weiterleitung an das Gericht auch etwas kostet? Wie hoch darf die in einem Zivilprozeß mit einem Streitwert von 10.000 € sein, wenn der Klient der Beklagte ist? Muß der eigene Anwalt Ratenzahlungen akzeptieren, wenn sein Klient diese Gebühr doch zahlen muss?</p>
<p><strong>Antwort:</strong><br />
Die Gebührenansprüche der Rechtsanwälte sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Nach Nr. 3335 des Vergütungsverzeichnisses des RVG erhält der Rechtsanwalt eine Verfahrensgebühr für das Verfahren über die Prozesskostenhilfe in Höhe der Verfahrensgebühr für das Verfahren, für das die Prozesskostenhilfe beantragt wird, höchstens jedoch eine Gebühr von 1,0. Dabei bestimmt sich der   Gegenstandswert nach dem für die  Hauptsache maßgebenden Wert; im  Übrigen  ist er nach dem  Kosteninteresse nach billigem Ermessen zu  bestimmen. Entsteht  die Verfahrensgebühr auch für das Verfahren, für das die    Prozesskostenhilfe beantragt worden ist, werden die Werte nicht    zusammengerechnet. Unter diesen Maßgaben und einem bei einem Wert von 10.000,00 € beträgt die 1,0 Verfahrensgebühr 486,00 € zzgl. 19 % MwSt.</p>
<p>Der Rechtsanwalt muss seinen Mandanten nicht darauf hinweisen, dass diese Gebühr anfällt. Kein Mandant kann davon ausgehen, dass der Rechtsanwalt kostenfrei für ihn tätig wird. Dies gilt um so mehr, als die Tätigkeit des Rechtsanwalts über die &#8220;&#8230; Weiterleitung des Antrages &#8230;&#8221; hinausgeht. Zum einen muss der Rechtsanwalt die Vertretung im Verfahren übernehmen, die Sach- und Rechtslage um den Prozesskostenhilfeanspruch prüfen und einen Schriftsatz zur Antragstellung fertigen. Darüber hinaus obliegt dem Rechtsanwalt auch die Haftung für Fehler.</p>
<p>Ratenzahlung muss niemand akzeptieren, auch kein Rechtsanwalt. Die Vereinbarung einer Ratenzahlung ist eine freiwillige Sache von Gläubiger und Schuldner.</p>
<p>&nbsp;</p>
<iframe src="http://www.facebook.com/plugins/like.php?href=http%3A%2F%2Fwww.kostenlose-rechtsauskunft.de%2F1007%2Fgeld_finanzen%2Fwas-erhalt-der-rechtsanwalt-im-verfahren-um-die-prozesskostenhilfe&amp;layout=standard&amp;show_faces=false&amp;width=500&amp;action=like&amp;font=segoe+ui&amp;colorscheme=light&amp;height=30" scrolling="no" frameborder="0" style="border:none; overflow:hidden; width:500px; height:30px;"></iframe>]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.kostenlose-rechtsauskunft.de/1007/geld_finanzen/was-erhalt-der-rechtsanwalt-im-verfahren-um-die-prozesskostenhilfe/feed</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Muss eine Kündigung per Einwurf- oder Übergabeeinschreiben gesendet werden?</title>
		<link>http://www.kostenlose-rechtsauskunft.de/1004/mieten_vermieten/muss-eine-kundigung-per-einwurf-oder-ubergabeeinschreiben-gesendet-werden</link>
		<comments>http://www.kostenlose-rechtsauskunft.de/1004/mieten_vermieten/muss-eine-kundigung-per-einwurf-oder-ubergabeeinschreiben-gesendet-werden#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 30 Mar 2012 09:14:07 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Ass. jur. A. Pfeiffer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Mieten & Vermieten]]></category>
		<category><![CDATA[Einschreiben]]></category>
		<category><![CDATA[Frist]]></category>
		<category><![CDATA[Kündigung]]></category>
		<category><![CDATA[Zustellung]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.kostenlose-rechtsauskunft.de/?p=1004</guid>
		<description><![CDATA[Frage: Wir wollen unsere Mietwohnung kündigen. Die Kündigung lassen wir unserem Vermieter per Einschreiben zukommen. Muß das Einschreiben per Einwurf durch den Briefträger durchgeführt werden oder muß das Einschreiben ein Übergabeeinschreiben sein, das der Vermieter selbst entgegen nehmen muss? Muß der Vermieter die Kündigung akzeptieren oder ist sie auch gültig, wenn er die Unterschrift verweigert? [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Frage:</strong><br />
Wir wollen unsere Mietwohnung kündigen. Die Kündigung lassen wir unserem Vermieter per Einschreiben zukommen. Muß das Einschreiben per Einwurf durch den Briefträger durchgeführt werden oder muß das Einschreiben ein Übergabeeinschreiben sein, das der Vermieter selbst entgegen nehmen muss? Muß der Vermieter die Kündigung akzeptieren oder ist sie auch gültig, wenn er die Unterschrift verweigert?</p>
<p><strong>Antwort:</strong><br />
Eine Kündigung eines Vertragsverhältnisses ist eine einseitige Willenserklärung, die mit Zugang beim Empfänger wirksam wird. Die Kündigung ist zugegangen, wenn Sie in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist. Zum Machtbereich des Empfängers gehört neben der Wohnung des Empfängers auch dessen Briefkasten.<br />
Allerdings muss der Mieter, der sich auf die Beendigung des Mietverhältnisses aufgrund seiner Kündigung berufen will, die Wirksamkeit der Kündigung und damit den Zugang der Kündigung beweisen. Dafür reicht ein Einwurfeinschreiben nicht aus, da der Postbote den Einwurf in den Briefkasten nicht dokumentiert.<br />
Daher gibt es nur vier Möglichkeiten der sicheren Zustellung einer Kündigung:</p>
<ul>
<li>Versand per Einschreiben mit Rückschein.<br />
Das hat allerdings den Nachteil, dass der Empfänger, wenn er vom Postboten nicht angetroffen wird, die Sendung vom Postamt nicht abholen muss. Holt der Empfänger die Sendung nicht ab, liegt kein Nachweis des Zuganges vor! Verweigert der Empfänger die Annahme der Sendung kann eine Zustellung auch nicht nachgewiesen werden.</li>
<li>Einwurf der Sendung durch einen Boten, zum Beispiel einen Mitarbeiter, Freund o.ä., der später als Zeuge fungieren kann.<br />
Dabei sollte der Zeuge auf einer Kopie des zugestellten Schriftstückes Datum und Uhrzeit des Einwurfes in den Briefkasten vermerken und seine Angaben mit seiner Unterschrift bestätigen.</li>
<li>Übergabe gegen Empfangsbestätigung<br />
Sie können das Schriftstück auch persönlich übergeben, wobei der Empfänger den Erhalt unter Angabe des Datums mit seiner Unterschrift bestätigen muss. Verweigert der Empfänger die Bestätigung kann der Nachweis des Zuganges noch über einen mitanwesenden Zeugen geführt werden.</li>
<li>Zustellung per Gerichtsvollzieher<br />
Die sogenannte förmliche Zustellung erfolgt über den Gerichtsvollzieher. Dabei können nicht nur Behörden und Firmen, sondern auch Privatpersonen den Gerichtsvollzieher mit der Zustellung beauftragen. Die Kosten dafür betragen ca. 20,00 € bis 30,00 €.</li>
</ul>
<p>Sobald die Kündigung dem Vermieter zugegangen ist, ist sie im Rahmen der geltenden Kündigungsfrist wirksam. Es bedarf keiner weitergehenden Bestätigung des Empfängers.</p>
<p>&nbsp;</p>
<iframe src="http://www.facebook.com/plugins/like.php?href=http%3A%2F%2Fwww.kostenlose-rechtsauskunft.de%2F1004%2Fmieten_vermieten%2Fmuss-eine-kundigung-per-einwurf-oder-ubergabeeinschreiben-gesendet-werden&amp;layout=standard&amp;show_faces=false&amp;width=500&amp;action=like&amp;font=segoe+ui&amp;colorscheme=light&amp;height=30" scrolling="no" frameborder="0" style="border:none; overflow:hidden; width:500px; height:30px;"></iframe>]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.kostenlose-rechtsauskunft.de/1004/mieten_vermieten/muss-eine-kundigung-per-einwurf-oder-ubergabeeinschreiben-gesendet-werden/feed</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Was passiert beim Auszug mit dem restlichen Heizöl?</title>
		<link>http://www.kostenlose-rechtsauskunft.de/1002/mieten_vermieten/was-passiert-beim-auszug-mit-dem-restlichen-heizol</link>
		<comments>http://www.kostenlose-rechtsauskunft.de/1002/mieten_vermieten/was-passiert-beim-auszug-mit-dem-restlichen-heizol#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 30 Mar 2012 08:58:52 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Ass. jur. A. Pfeiffer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Mieten & Vermieten]]></category>
		<category><![CDATA[abpumpen]]></category>
		<category><![CDATA[Auszug]]></category>
		<category><![CDATA[bezahlen]]></category>
		<category><![CDATA[Heizöl]]></category>
		<category><![CDATA[mitnehmen]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.kostenlose-rechtsauskunft.de/?p=1002</guid>
		<description><![CDATA[Frage: Wir wohnen derzeit zur Miete. Das Heizöl müssen wir für unsere Mietwohnung selbst besorgen und selbst bezahlen. Unser Vermieter ist nicht an die Heizung angeschlossen, die Heizölrechnung läuft auf unseren Namen. Muß der Vermieter, für den Fall das wir ausziehen, das restliche Heizöl bezahlen? Falls er die Zahlung des Heizöles verweigert, dürfen wir es [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Frage:</strong><br />
Wir wohnen derzeit zur Miete. Das Heizöl müssen wir für unsere Mietwohnung selbst besorgen und selbst bezahlen. Unser Vermieter ist nicht an die Heizung angeschlossen, die Heizölrechnung läuft auf unseren Namen. Muß der Vermieter, für den Fall das wir ausziehen, das restliche Heizöl bezahlen? Falls er die Zahlung des Heizöles verweigert, dürfen wir es abpumpen und in unser neues Eigenheim mitnehmen? Wer muß dann die Kosten für den Transport des Heizöles übernehmen?</p>
<p><strong>Antwort:</strong><br />
Das Heizöl wurde von Ihnen gekauft und Sie sind damit Eigentümer des Heizöls. Als Eigentümer bestimmen Sie, was mit dem Heizöl passiert. Daher dürfen Sie es abpumpen und mitnehmen. Wenn das restliche Heizöl im Tank verbleiben würde, müsste der Vermieter das Heizöl nicht bezahlen.<br />
Da das Heizöl Ihr Eigentum ist müssen Sie auch die Kosten des Transportes des Heizöls tragen.</p>
<iframe src="http://www.facebook.com/plugins/like.php?href=http%3A%2F%2Fwww.kostenlose-rechtsauskunft.de%2F1002%2Fmieten_vermieten%2Fwas-passiert-beim-auszug-mit-dem-restlichen-heizol&amp;layout=standard&amp;show_faces=false&amp;width=500&amp;action=like&amp;font=segoe+ui&amp;colorscheme=light&amp;height=30" scrolling="no" frameborder="0" style="border:none; overflow:hidden; width:500px; height:30px;"></iframe>]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.kostenlose-rechtsauskunft.de/1002/mieten_vermieten/was-passiert-beim-auszug-mit-dem-restlichen-heizol/feed</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Muss ich eine Vertretung für meine Urlaubszeit finden?</title>
		<link>http://www.kostenlose-rechtsauskunft.de/998/arbeit-beruf/muss-ich-eine-vertretung-fur-meine-urlaubszeit-finden</link>
		<comments>http://www.kostenlose-rechtsauskunft.de/998/arbeit-beruf/muss-ich-eine-vertretung-fur-meine-urlaubszeit-finden#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 29 Mar 2012 11:47:39 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Ass. jur. A. Pfeiffer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Arbeit & Beruf]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeit]]></category>
		<category><![CDATA[Kollege]]></category>
		<category><![CDATA[Mitarbeiter]]></category>
		<category><![CDATA[Urlaub]]></category>
		<category><![CDATA[Vertretung]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.kostenlose-rechtsauskunft.de/?p=998</guid>
		<description><![CDATA[Frage: Ich soll für meine Urlaubszeit einen Mitarbeiter der Firma finden, der mich während meines Urlaubs vertritt. Ist das richtig? Antwort: Die Organisation der Urlaubsvertretung obliegt dem Arbeitgeber allein. Das heißt, dass Sie nicht verpflichtet sind, sich selbst um eine Urlaubsvertretung zu bemühen. Insbesondere darf der Arbeitgeber den Urlaub nicht verweigern, wenn sich keine freiwillige [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Frage:<br />
Ich soll für meine Urlaubszeit einen Mitarbeiter der Firma finden, der mich während meines Urlaubs vertritt. Ist das richtig?</p>
<p>Antwort:<br />
Die Organisation der Urlaubsvertretung obliegt dem Arbeitgeber allein. Das heißt, dass Sie nicht verpflichtet sind, sich selbst um eine Urlaubsvertretung zu bemühen. Insbesondere darf der Arbeitgeber den Urlaub nicht verweigern, wenn sich keine freiwillige Urlaubsvertretung findet.<br />
Sie sind allerdings auf Weisung des Arbeitgebers verpflichtet, die Urlaubsvertretung erforderlichenfalls einzuarbeiten und zur Ausführung der Vertretung zu informieren und vorzubereiten.<br />
Allerdings darf der Arbeitgeber Urlaub für eine Zeit verweigern, in der dringende betriebliche Belange die Abwesenheit nicht zulassen. Dies wäre zum Beispiel der Fall, wenn objektiv keine Urlaubsvertretung möglich ist. Dafür muss sich der Arbeitgeber aber um eine Urlaubsvertretung bemühen.</p>
<iframe src="http://www.facebook.com/plugins/like.php?href=http%3A%2F%2Fwww.kostenlose-rechtsauskunft.de%2F998%2Farbeit-beruf%2Fmuss-ich-eine-vertretung-fur-meine-urlaubszeit-finden&amp;layout=standard&amp;show_faces=false&amp;width=500&amp;action=like&amp;font=segoe+ui&amp;colorscheme=light&amp;height=30" scrolling="no" frameborder="0" style="border:none; overflow:hidden; width:500px; height:30px;"></iframe>]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.kostenlose-rechtsauskunft.de/998/arbeit-beruf/muss-ich-eine-vertretung-fur-meine-urlaubszeit-finden/feed</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
	</channel>
</rss>

