Wie kommt unser Verein an sein Geld?
Frage:
Ich bin 1. Vorstand von einem VW Club der KEIN e.V. ist. Auf der letzten Mitgliderversamlung haben wir unsere kassiererin abgewählt und aus dem Verein ausgeschlossen. Ich habe ihr nun schon mehrere fristen gesetzt das sie uns das geld und die unterlagen aushändigt diese hat sie immer verstreichen lassen das konto läut, weil wir kein e.V. sind auf ihren namen das wurde damal von allen akzepiert was hab ich juristisch für möglichkeien an die sachen zu kommen.
Antwort:
Sie sollten schnellstmöglich einen Rechtsanwalt mit der Geltendmachung der Ansprüche des Vereins beauftragen. Dieser sollte zunächst außergerichtlich die Ansprüche mit Nachdruck geltend machen und, falls dies keinen Erfolg zeigt, Klage auf Abrechnung, Herausgabe und Zahlung erheben. Dies ist der einzige juristische Weg, die Rechte Ihres Vereins geltend zu machen.
Ein anderer (und kostengünstigerer) Weg bestände darin, die ehemalige Kassiererin einmal persönlich aufzusuchen und das Gespräch mit ihr zu führen. Sie müssen wohl davon ausgehen, dass das Geld des Vereins möglicherweise nicht mehr da ist, wo es sein sollte. Dann können Sie ihr klarmachen, womit sie zu rechnen hat, wenn sie nicht kooperiert.
Weitere Möglichkeiten gibt es nicht. Insbesondere eine Strafanzeige wegen Unterschlagung sollten Sie noch nicht erstatten, da dies zunächst konktraproduktiv erscheint. Erst wenn es gar keine andere Möglichkeit mehr gibt (keine Gespräche, keine Verhandlung, etc.) und ein Gerichtsurteil vorliegt, empfiehlt sich eine Strafanzeige.
Geschrieben am 26. August 2011 von Ass. jur. A. Pfeiffer
Wie lange wird es ungefähr dauern bis ich mein Gehalt bekomme?
Frage:
Es wurde beim Arbeitsgericht ein Vergleich geschlossen,dass mein Arbeitsverhältnis am 31.01.2010 enden wird. Bis dahin wurde ich vom Beklagten freigestellt. Es erfolgte am 31.12.09 keine Monatsvergütung.Letztmalig erfolgte mit anwaltlichem Schreiben eine Anmahnung der Vergütung mit letzter Fristsetzung zum 11.01.2010. Nunmehr ist Klage geboten. Muss der Beklagte eventuell Strafe zahlen?
Antwort:
Wie lange es dauert bis Sie die ausstehenden Gehälter bekommen, hängt von ein paar nicht kalkulierbaren Faktoren ab.
Als erstes muss ein arbeitsgerichtlicher Titel her. Das kann ein Vergleich sein, der in der Güteverhandlung geschlossen wird. Das wäre die schnelle Variante mit einem Zeitablauf von ca. 2 Monaten. Wenn das Arbeitsgericht mit Urteil entscheiden muss, kann schnell ein halbes Jahr vergehen.
Wenn die Gegenseite nicht freiwillig zahlt, müsste der Gerichtstitel (Vergleich oder Urteil) vollstreckt werden. Die Dauer hängt vom Gerichtsvollzieher ab und kann sich auch über mehrere Monate hinziehen.
Eine Strafe muß im Arbeitsgerichtsverfahren niemand zahlen.
Geschrieben am 22. August 2011 von Ass. jur. A. Pfeiffer
Welche Chancen hat meine Lohnzahlungsklage beim Arbeitsgericht?
Frage:
Ich habe laut arbeitsvertrag ein nettolohn von 1200 euro habe aber nur 400 bekommen und das schon zwei monate nacheinander . arbeite vollzeit .habe jetzt klage eingereicht das der arbeitsgeber nicht mehr zahlen will . wie gross sind meine chancen ?
Antwort:
Die tatsächlichen Erfolgsaussichten Ihrer arbeitsgerichtlichen Klage können nicht ohne Kenntnis des konkreten Sachverhalts beurteilt werden. Grundsätzlich müssen Sie zur Geltendmachung Ihres Anspruches dem Gericht lediglich Ihren Arbeitsvertrag vorliegen und erklären, für welche Monate welche Zahlungen erfolgt bzw. nicht erfolgt sind. Wenn der Arbeitgeber höhere Zahlungen behauptet, muss der Arbeitgeber auch beweisen, dass er die Zahlungen tatsächlich geleistet hat.
Wesentlich unsicherer ist dagegen die Frage der Durchsetzbarkeit Ihrer Ansprüche, d.h. die Frage, ob Ihr Arbeitgeber auf ein Urteil des Arbeitsgerichts überhaupt noch vollständig zahlen kann. Kann der Arbeitgeber keine Zahlung mehr leisten, weil er in Insolvenz gegangen ist, können Sie für die letzten 3 Monate vor dem Insolvenzantrag Insolvenzgeld vom Arbeitsamt erhalten. Daher sollten Sie darauf achten, dass Ihr Arbeitgeber nie mehr als 3 Monate in Zahlungsrückstand ist.
Geschrieben am 22. August 2011 von Ass. jur. A. Pfeiffer
Wie komme ich als Vermieter an mein Geld?
Frage:
Ich hatte in meinem Haus bis zum 30.06.2009 Mieter, die die Wohnung in nur einem Jahr total kaputt gemacht haben. Ich habe zur Wohnungsübergabe mit der Betreuerin der ehemaligen Mieter abgesprochen, dass möglichst alle Schäden (Reparatur und Malern der Türen, neue Bodenbeläge und Malerarbeiten in der ganzen Wohnung)über die Versicherung reguliert werden. Ich habe Angebote eingeholt und die Betreuerin sollte diese an die Versicherung weiterleiten. Dann habe ich die Arbeiten ausführen lassen und habe die Rechnungen zur Weiterleitung an die Versicherung an die Betreuerin geschickt. Heute teilt mir die Betreuerin mit, dass sie einen Teil der Angebote und Rechnungen nie an die Versicherung weitergeleitet hat. Zum anderen sagt sie mir, dass eine Rechnung von Seiten der Versicherung beglichen wurde, das Geld aber aufgrund eines finanziellen Notstandes das Geld nicht an mich überwiesen werden kann. Ich weiß leider nicht seit wann das Geld auf dem Konto der ehemaligen Mieter ist und ob sie mir nur einreden will, dass die anderen Rechnungen nicht von der Versicherung beglichen wurden. Die Familie hat in den 1 1/2, die diese bei mir gewohnt haben einen Schaden von 2.500 € gemacht. Zum anderen sind seit Anfang August 2009 die Betriebskosten in Höhe von über 400 € fällig. Die Rechnung wurde nie abgelehnt. Mir wird nur seit ca 2 Monaten erklärt, dass Die Betreuerin noch andere Betreut und deshalb mal etwas in vergessenheit geraten kann. Ich schreibe jetzt den 3. Monat Mahnungen mit den z. Z. üblichen Zinsen und hatte gehofft, damit ein Druckmittel zu habe. Was kann ich tun, damit ich all meine offenen Rechnungen von meinen ehemaligen Mietern bezahlt bekomm???
Antwort:
Vermutlich bleibt Ihnen nur der Weg der Zahlungsklage vor dem für die Mietsache zuständigen Amtsgericht. Diese Klage ist gegen die Mieter zu richten, die Betreuerin ist (wenn Sie wirklich eine vom Amtsgericht bestellte Betreuerin ist) als gesetzliche Vertreterin anzugeben.
Grundsätzlich ist die Beauftragung eines auf dem Gebiet des Mietrechts spezialisierten Rechtsanwalts / Rechtsanwältin zu empfehlen. Sie können die Klage aber auch vor der Rechtsantragsstelle des Gericht erheben oder den Rechtsstreit selbst führen.
Geschrieben am 22. August 2011 von Ass. jur. A. Pfeiffer

